Stofffülle, Leistungsnachweise, Prüfungs- und Übertrittsbedingungen müssten diesem Ausnahmeschuljahr Rechnung tragen und einheitlich geregelt werden. Die Landtags-Grünen fordern, dass Pandemie-Schuljahr 2020/21 als Kurzschuljahr rechtlich anzuerkennen.