Die Kommunen wollen loslegen, dürfen aber nicht. Seit das Bayerische Modellregionengesetz, angepriesen als „Einfach-mal-machen-Gesetz“, im Mai 2026 in Kraft getreten ist, haben Gemeinden, Städte und Landkreise in ganz Bayern insgesamt 217 Anträge gestellt, um einzelne Landesvorschriften versuchsweise aussetzen zu dürfen. Vier davon kommen aus dem Landkreis Landsberg.
Genehmigt ist bis heute kein einziger Antrag. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des stellv. Grünen Fraktionsvorsitzenden Johannes Becher hervor. „Die Kommunen haben viele Vorschläge eingereicht. Über 200 Anträge liegen im Ministerium, aber es passiert einfach nichts“, kritisiert Gabriele Triebel, Abgeordnete für den Stimmkreis Landsberg am Lech.
Was ist der Grund für den Stillstand? Freistellungen sind nur über eine Rechtsverordnung des Innenministeriums möglich. Diese erste Verordnung wird laut Ministerium „derzeit vorbereitet“, die Anhörung von Ressorts und Verbänden soll erst „in Kürze“ beginnen. Ob ihr Antrag Erfolg hat, erfahren die Kommunen erst danach. Eine konkrete Bearbeitungszeit oder ein Datum für die ersten Freistellungen nennt die Staatsregierung nicht, sie verweist lediglich darauf, dass die Anträge „zügig“ bearbeitet würden. Zügig waren bisher vor allem die Kommunen. Und die Bandbreite ihrer Anträge ist enorm: vom Ladenschluss über die Kirchensteuer bis zur Bestattung. Doch egal ob es um die befristete Aussetzung der Bauordnung oder des Bibermanagements geht: bisher wartet jede Kommune vergeblich.
„Es ist schon erstaunlich, dass trotz eines halben Jahres Bearbeitungszeit, den Kommunen bislang keine einzige ihrer Ideen zur Erprobung erlaubt wird. Als grüne Landtagsfraktion hatten wir vor der Staatsregierung ein ähnliches Gesetz zur Befreiung von Regeln für Kommunen vorgelegt, und zwar mit einer Genehmigungsfiktion für den Fall, dass die Staatsregierung die Anträge nicht bearbeitet. Wie notwendig das gewesen wäre, ist jetzt an der zögerlichen Umsetzung zu sehen“, erklärt Johannes Becher.
Die Freistellungen für die Kommunen sind zudem nur bis zum Mai 2031 möglich. Das heißt, „die Uhr läuft. Jeder Monat, den die Anträge im Ministerium liegen, ist ein Monat weniger Erprobung vor Ort“, so Becher.
Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel fordert die Staatsregierung auf, ihren Ankündigungen unverzüglich Taten folgen zu lassen: „Die Kommunen müssen erfahren, wie es um ihre Anträge steht und die ersten Freistellungen müssen in Kraft treten. Denn klar ist doch, dass die Rathäuser am besten wissen, wo Vorschriften bremsen.“