VERLÄSSLICHEN UND SICHEREN PRÄSENZUNTERRICHT DURCH REGELMÄSSIGE, FLÄCHENDECKENDE
TESTS JETZT ERMÖGLICHEN

Nach mehr als einem Jahr Pandemie-Geschehen ist verlässliche Bildung in Präsenz für Wissenserwerb, Bildungsgerechtigkeit sowie für die psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Um an allen bayerischen Schulen, auch in Hotspots, sicher in Präsenz unterrichten zu können, sind konsequent umgesetzte, flächendeckende Testungen notwendig. Diese werden ergänzt durch zeitnaheImpfterminangebote für alle Lehrkräfte und Beschäftigten an Schulen.

Wir fordern die Staatsregierung auf

  1. Die Teststrategie für Schulen sofort so aufzustellen, dass geschulte, schulexterne Dienstleister*innen, ggf. mit entsprechender Schutzausrüstung, die Testungen der Schüler*innen beaufsichtigen und durchführen. Schulintern kann die organisatorische Durchführung und die pädagogische Begleitung der Testungen gewährleistet werden. Lehrkräfte dürfen weder zur Beaufsichtigung noch zur Durchführung der Testungen verpflichtet werden.
  2. Sofort genügend Tests zur Verfügung zu stellen, so dass alle Schüler*innen bis zu dreimal pro Woche getestet werden können. Hotspotregionen sind dabei prioritär zu berücksichtigen.
  3. Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 die von schulexternem Fachpersonal durchgeführten Testungen als „Spuck- oder Gurgeltests“ und in Form von Pooltests durchzuführen.
  4. Ab Klasse 7 den Schüler*innen Selbsttests zur Verfügung zu stellen und eine verlässliche Durchführung sowie zeitnahe Auswertung durch schulexternes Personal zu gewährleisten.
  5. In jedem Fall auf kindgerechte, individuell passende und möglichst wenig invasive Testmöglichkeiten zu achten. Kindern und Jugendlichen, denen bestimmte Verfahren nicht zuzumuten sind, müssen alternativ andere Verfahren angeboten werden. Positive Testergebnisse sind zeitnah durch medizinisches Personal, beispielsweise in Testzentren oder Arztpraxen, zu überprüfen. Die Stigmatisierung positiv getesteter Kinder und Jugendlicher ist unbedingt zu vermeiden.
  6. Die Testungen an Schulen vollumfänglich aus dem Corona Sonderfonds zu finanzieren.
  7. Für Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen eine Testpflicht analog zu Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen einzuführen. Testungen sind mindestens 2-mal wöchentlich, in Hotspot- Regionen auch häufiger, durchzuführen.
  8. Die rechtliche Prüfung einer Testpflicht für Schüler*innen vorzunehmen und bei Bedarf entsprechend umzusetzen.
  9. Allen Lehrkräften und Beschäftigen in Schulen bis Ende der Osterferien ein Impfangebot zu unterbreiten. Das bedeutet, dass sie vor dem 12.04.2021 entweder bereits die erste Impfdosis erhalten haben oder wissen, wann dies möglich sein wird.

Nur mit den beiden Eckpfeilern – regelmäßig getestete Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie geimpftes Schulpersonal – können wir auch in Pandemiezeiten den Schulbetrieb sicher gestalten und aufrechterhalten. Damit schaffen wir es, Infektionen zu verhindern, schnell zu entdecken und nachzuverfolgen und auch die Wirksamkeit der AHA-L-Regeln zu verbessern. Kindern und Jugendlichen wird somit wieder eine geregeltere Bildung in Präsenzform ermöglicht, sie gewinnen auch ihr stabiles, soziales Umfeld wieder zurück.