Bildung ist ein hohes Gut und von allen Seiten wird die Bedeutung der Bildungseinrichtungen betont. Trotzdem sind seit Mitte Dezember 2020 Kitas und Schulen im Notbetrieb, ohne klare Perspektive für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes. Die Auswirkungen, vor allem für jüngere Kinder und Kinder aus belasteten Familien, sind erheblich. Die aktuellen Beschränkungen dauern voraussichtlich bis 14. Februar an. Danach muss sich einiges ändern. Wir Landtags-GRÜNE sind uns völlig einig, dass Kinder bei etwaigen Lockerungen an allererster Stelle stehen müssen. Es braucht Planungssicherheit und eine klare Perspektive für Kinder, Eltern sowie für das Personal in Kitas und Grundschulen.

Frühkindliche Bildung:

Öffnung von Kitas und Großtagespflegen ab 15. Februar unter folgenden Bedingungen:

1. Wir Landtags-Grünen fordern, dass Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kindertagespflege auch und der Großta¬gespflege ab 15.02.2021 in den Regelbetrieb übergehen, soweit im jeweiligen Landkreis der 7-Tages-Inzidenzwert unterhalb von 100 Infizierten / 100.000 Einwohner*innen liegt.

2. Zum weiteren Schutz des Personals müssen endlich regelmäßige Corona-Schnelltests in Kitas durch¬- geführt werden. Für die Umsetzung ist eine Kooperation mit Hausärzt*innen oder anderen regionalen Partner*innen anzustreben. Zudem müssen dem Kita-Personal endlich, kostenfrei und in ausreichender Zahl, FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.

3. Fachkräften, die einer Risikogruppe angehören oder Personen aus Risikogruppen familiär betreuen, sollen, wo immer möglich, befristet mit kontaktarmen Tätigkeiten betraut werden. Denkbar sind z.B. Aufgaben in der Verwaltung, bei der Überarbeitung von Konzepten zum Kinderschutz oder zur Onlineteamberatung, bei Online-Kennenlern- und Erstgesprächen für das kommende Kindergartenjahr.

4. Wer sein Kind nicht in die Kita schicken möchte, bekommt die Gebühren anteilig für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 28. März 2021 erstattet. Dies führt dazu, dass Kinder auch bei Wiederaufnahme des Regelbetriebs zu Hause betreut werden, wenn die Eltern diese Entscheidung treffen.

5. Kommunen und andere Träger*innen von Kindertageseinrichtungen sollen aktiv beraten werden, inwieweit Luftfilteranlagen der diversen Typen in den Gebäuden sinnvoll und hilfreich sind. Sie sind kein Allheil¬mittel, aber sollten angeschafft werden, wenn sie im konkreten Fall die Ansteckungsgefahr reduzieren.

6. Die Gruppen müssen möglichst klein und in fester Zusammensetzung bleiben. Die Gesamtbetreu¬ungszeit muss aufgrund des erhöhten Personalaufwands in Absprache mit Eltern und Träger*innen befristet reduziert werden können.

7. Die Kontaktbeschränkungen sollen dahingehend verändert werden, dass bei Treffen von Personen zwei verschiedener Haushalte Kinder nur dann mitgezählt werden, wenn sie bereits die Schule besuchen.

Grund- und Förderschulen:

Wir Landtags-Grüne fordern – soweit der 7-Tages-Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unterhalb von 100 Infizierten / 100.000 Einwohner*innen liegt – die Öffnung von Grund- und Förderschulen ab 22. Februar unter folgenden Rahmenbedingungen:

1.Die Faschingsferien bleiben vom 15. – 19. Februar erhalten. Unsere Schüler*innen arbeiten und lernen jetzt erneut von Zuhause aus, mit all den enormen Belastungen für sie und ihre Familien, die diese Pandemie seit fast einem Jahr mit sich bringt. Unsere Lehrkräfte ermöglichen seit Monaten Un¬terricht in nie zuvor dagewesenen Formen: Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht. Sie bieten zusätzlich Brückenangebote an und leisten noch vieles mehr. Auch sie benötigen, genau wie unsere Schüler*innen sowie deren Eltern, eine Pause. Ein Etappenziel in den Wochen bis zu den Osterferien hält außerdem die Motivation hoch.

2. Der Schulstart muss mit einer geeigneten Teststrategie begleitet werden. Möglich sind: mobile Testteams, regelmäßige Pooltestungen von Klassen sowie Testungen von Lehrkräften mittels Anti¬- gen-Schnelltests. Diese könnten auch als Selbsttestungen durchgeführt werden. Die Kosten der Tests werden vom Freistaat Bayern übernommen. Den einzelnen Schulen muss zudem endlich ein ausrei¬chendes Kontingent an FFP2- Masken für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren for¬dern wir Landtags-Grünen freie Kontingente geeigneter Einwegmasken, um Schulkinder, die ohne Maske zum Unterricht erscheinen, versorgen zu können.

3. Auch in den Grundschulen müssen Kontakte weiterhin gering und Abstände eingehalten wer-den. Es gilt aber endlich eine Balance aus Infektionsschutz und Bildung herzustellen. Aus diesem Grund fordern wir Landtags-Grünen zunächst ausschließlich Wechselunterricht. Begonnen werden muss mit den Kleinsten, also mit den Jahrgangsstufen 1 und 2. Die Notbetreuung für diese Jahrgangsstufen entfällt. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung einzelnen Kinder, wenn beispiels¬weise keinerlei angemessene häusliche Betreuung möglich ist, die tägliche Teilnahme am Präsenzunter¬richt gestatten. Sollte sich die Situation vor Ort weiter entspannen, soll das Gesundheitsamt in Absprache mit dem Schulamt entscheiden, ob weitere Jahrgänge in den Wechselunterricht gehen bzw. ob die einzelne Schule den Regelbetrieb wieder aufnehmen kann. Hier ist explizit jede einzelne Schule zu bewerten.

4. Förderschulen müssen nach den Faschingsferien den Regelbetrieb in Präsenz wieder aufnehmen. Dies ist aufgrund der geringen Klassengrößen (Durchschnitt: 10,6 Schüler*innen/Klasse) verantwortbar, so¬weit der oben genannte Inzidenzwert unterschritten wird.

5. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt, nicht aber die Schulpflicht. So können die Eltern im eigenen Ermes¬sen entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Zur besseren Planbarkeit muss diese Entscheidung jedoch mindestens wochenweise erfolgen. Die Lehrkräfte entscheiden über eine geeig¬nete Einbindung der abwesenden Schüler*innen in die Bildungsprozesse sowie die Einhaltung der Schulpflicht.

6. Viele Kinder, vor allem diejenigen, die wenig familiäre Unterstützung erhalten können, weisen inzwi¬- schen enorme Lernlücken auf. Dies ist besonders kritisch, da in der Grundschule die Voraussetzungen für den weiteren Bildungserfolg gelegt werden. Statt mit Notendruck zu arbeiten sind die Kinder gezielt zu fördern, insb. bei den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu sollen die Lehrkräfte durch Studierende oder externe Partner*innen wie z.B. Nachhilfeinstituten unterstützt werden.

7. Für die Sommerferien sind Lernangebote, sowohl online als auch in Präsenz, zu entwickeln, die es Schüler*innen auf freiwilliger Basis ermöglichen, auf der einen Seite versäumten Stoff nachzuholen und auf der anderen Seite soziales Lernen in den Mittelpunkt zu stellen.

KONTAKT:

Anna Toman, MdL Schulpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag Maximilianeum, 81627 München Tel. 089 4126-2955 anna.toman@gruene-fraktion-bayern.de www.gruene-fraktion-bayern.de

Johannes Becher, MdL Sprecher für kommunale Fragen und frühkindliche Bildung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag Maximilianeum, 81627 München Tel. 089 4126-3761 johannes.becher@gruene-fraktion-bayern.de www.gruene-fraktion-bayern.de