Unser Grundgesetz sieht vor, dass „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“ wird. In seiner jetzigen Form entspricht das bayerische Bestattungsgesetz diesem Grundsatz nicht.
Jüdische und muslimische Gläubige können in Bayern nicht nach ihren religiösen und kulturellen Vorstellungen bestattet werden. Wir Grüne setzen uns dafür seit Jahren ein, doch die Regierung aus CSU und FW hat erneut die Änderung des Bestattungsgesetzes abgelehnt. Sie verschließt die Augen vor den Bedürfnissen vieler Bürger*innen nicht-christlichen Glaubens. Wir erwarten, dass die Regierung nun zumindest endlich eine Bedarfs- und Umsetzungsanalyse durchführt und haben einen entsprechenden Antrag im Landtag gestellt.
Die Staatsregierung soll gemeinsam mit den Friedhofsträgern klären, wie neben der Abschaffung der Sargpflicht möglichst schnell eine unbefristete Grabesruhe und die Errichtung von Waschhäusern zur rituellen Waschung realisiert werden können. Die Regierungskoalition spricht zwar davon, die Sargpflicht in absehbarer Zeit abzuschaffen. Doch das wurde von der CSU bereits in der letzten Legislatur bekundet, geändert hat sich bisher nichts. Selbst wenn die Sargpflicht endlich fällt, ist damit die Religionsfreiheit auf bayerischen Friedhöfen noch lange nicht umgesetzt.